Sicherheitsausrüstung – Was ist Pflicht mitzuführen?
Hier ist es wie bei so Vielem, für ATV/Quad gibt es kaum bis gar keine spezifischen Vorschriften für eine mitzuführende Sicherheitsausrüstung (Verbandszeug/-kasten, Warnweste, Warndreieck und Lampenkasten), allerdings muss man hier und dort aufpassen, denn unsere Fahrzeuge sind immerhin noch mehrspurige Kraftfahrzeuge und das Eine oder Andere kann sich in den Gesetzestexten hinter den land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen verstecken, denn auch nach dem Ende des LoF in D ist das immer noch die Bezeichnung der Klasse T3b, worunter die meisten ATV´s nach der Neuregelung fallen.
Achtung, auch wenn sich einige neuere Quads, die 3-Wheeler (3-W) und auch ein paar ATV’s sich in der Klasse „L“ wiederfinden, sind das immer noch mehrspurige Kfz und keine Zweiräder.
Hier mal ein kleiner Überblick in der europäischen Gemeinschaft / EU (! keine Rechtsberatung und kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit !), auf die Neuregelung mit genormten Pannenleuchten in einigen Ländern, die ein „Hilferuf“ automatisch absetzen gehe ich hier nicht ein:
🇪🇺 1. EU-weite Pflichtausrüstung
Es existiert, oh Wunder, keine generelle EU-weite Pflicht für das Mitführen von Verbandkasten, Warndreieck oder Warnweste.
Nur der Helm ist verbindlich geregelt (EU‑weit, teils ist ECE-Zertifizierung Pflicht, vorher prüfen !) – mehr Ausrüstung ist national geregelt.
2. Nationale Regeln: Übersicht nach Land
🇩🇪 Deutschland
- Verbandkasten: für Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h Pflicht gem. §35h StVZO Abs. (3) ==> ATV/Quad/3-W !!!
- Warndreieck: für mehrspurige Kfz Pflicht gem. §53a StVZO Abs. (2) 1. ==> ATV/Quad/3-W !!!
- Warnweste: für mehrspurige Kfz Pflicht gem. §53a StVZO Abs. (2) 3. ==> ATV/Quad/3-W !!!
🇦🇹 Österreich
- Verbandkasten/Verbandtasche: Verbandszeug (Autoapotheke) in geeignetem Behälter staubdicht verpackt ist verpflichtend mitzuführen, gem. § 102 (10) Kraftfahrgesetz (KFG), ÖNORM V 5101 wird empfohlen, ist aber nicht Pflicht
- Warnweste: Pflicht § 102 (10) (Warnbekleidung), nach ÖNORM EN 471 oder der ÖNORM EN ISO 20471
- Warndreieck: Pflicht § 102 KFG (Warneinrichtung ==>Pannendreieck)
🇳🇱 Niederlande/ 🇧🇪 Belgien
- Verbandszeug: Pflicht
- Warnweste: empfohlen
- Warndreieck: Pflicht
🇱🇺 Luxemburg
- Verbandkasten: keine Pflicht
- Warnweste: Pflicht für alle Insassen
- Warndreieck: Pflicht
🇫🇷 Frankreich
- Verbandkasten: keine Pflicht
- Warnweste: Mitführung + Tragen bei Panne/Unfall Pflicht (auch für Motorradfahrer)
- Warndreieck: keine Pflicht
- Kasten mit Ersatzlampen: Pflicht
🇪🇸 Spanien
- Verbandskasten: keine Pflicht
- Warnweste: Pflicht
- Warndreieck: Pflicht
- Kasten mit Ersatzlampen: Pflicht
🇮🇹 Italien
- Verbandskasten: keine Pflicht
- Warnweste: für alle Insassen Pflicht
- Warndreieck: Pflicht
🇩🇰 Dänemark
- Verbandskasten: Pflicht
- Warnweste: empfohlen
- Warndreieck: Pflicht
🇭🇷 Kroatien
- Verbandzeug: Pflicht
- Warnweste: Pflicht
- Warndreieck: Pflicht
- Kasten mit Ersatzlampen: Pflicht
🇨🇿 Tschechien
- Verbandzeug: Pflicht
- Warnweste: Mitführ- und Tragepflicht bei Panne/Unfall
- Warndreieck: Pflicht
- Kasten mit Ersatzlampen: Pflicht
🇸🇰 Slowakei
- Verbandzeug: Pflicht
- Warnweste: Pflicht für alle Insassen
- Warndreieck: Pflicht
🇸🇮 Slowenien
- Verbandzeug: Pflicht
- Warnweste: Pflicht
- Warndreieck: Pflicht
🇭🇺 Ungarn
Verbandkasten: keine Pflicht
- Warnweste: Mitführung + Tragen bei Panne/Unfall Pflicht (auch für Motorradfahrer)
- Warndreieck: keine Pflicht
3. Empfehlung
Auch in Ländern ohne gesetzliche Pflicht kann es sehr sinnvoll sein, Verbandkasten, Warnweste und ggf. ein spezielles Mini‑Warndreieck (z. B. Helmhaube mit reflektierendem Dreieck) mitzuführen – für Sicherheit und Pannenhilfe .
Mittlerweile werden viele Verbandtaschen (meist nach DIN) angeboten, die Warnweste, Mini-Warndreieck etc. enthalten.
Inhalte von Verbandstaschen sollten DIN-gemäß (etwa DIN 13164) ausgestattet sein – inkl. Pflaster, Rettungsdecke, Handschuhe etc. .
Fazit
EU-weit gibt es keine generelle Pflicht für Verbandkasten, Warnweste oder Warndreieck auf Motorrädern – nur national individuell geregelt.
Detaillierte Regelungen sind länderspezifisch vor Antritt der Fahrt/Tour/Reise jeweils aktuell zu prüfen.
In Deutschland besteht keine Mitführpflicht fur Motorräder, für mehrspurige Kfz wie ATV/Quad sehr wohl !!!
Unfall- und pannenfreie Fahrt
Euer Tom aka ATV Grumpy

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